Die EU-Verpackungsverordnung - was sie für kleine Unternehmen bedeutet
Kraft der Natur-Blog
Die EU-Verpackungsverordnung – wenn der Binnenmarkt für kleine Händler zur Einbahnstraße wird
Stellen Sie sich vor: Ein Imker aus dem Schwarzwald, der seit Jahren seinen Honig an Stammkunden in Österreich, den Niederlanden und Frankreich schickt. Oder eine kleine Gewürzmanufaktur in Berlin, die online in fünf EU-Länder versendet. Ab dem 12. August 2026 ändert sich für sie die Welt – und zwar nicht zum Besseren.
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) umfasst 124 Seiten und 71 Paragrafen und gilt ab diesem Tag verbindlich. Sie wurde am 19. Dezember 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen. In Deutschland hat der Bundestag das begleitende Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) am 11. Juni 2026 beschlossen. Die Verordnung soll Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling stärken und den Binnenmarkt harmonisieren. In der Praxis zwingt sie viele kleine Unternehmen dazu, den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU einzustellen. Nicht weil ihre Verpackung schlecht wäre – sondern weil die Bürokratie sie erdrückt.
Offizielle Darstellung des Rates der EU – die verbraucherfreundliche Sicht der Verordnung
Was die Verordnung wirklich verlangt
Die PPWR regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Die umweltpolitischen Ziele klingen vernünftig: weniger Material, mehr Recyclingfähigkeit, Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoffverpackungen, harmonisierte Kennzeichnung. Der entscheidende Punkt für Händler liegt jedoch in den Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in einem Mitgliedstaat erstmals bereitstellt und dort nicht niedergelassen ist, muss sich in diesem Land registrieren und einen Bevollmächtigten bestellen. Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung formuliert das unmissverständlich:
„Ein Hersteller […] bestellt durch schriftliches Mandat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem Mitgliedstaat, in dem der Hersteller Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellt, außer in dem Mitgliedstaat, in dem der Hersteller niedergelassen ist.“
Es gibt keine zentrale europäische Anmeldung. Man kann sich nicht einmal registrieren, einmal bezahlen und dann in alle EU-Länder versenden. Jedes Land verlangt eine eigene Registrierung und einen eigenen Bevollmächtigten. Eine spanische Registrierung gilt nur für Spanien, eine deutsche nur für Deutschland. Wer in zehn Länder versendet, braucht zehn parallele Verfahren – und alles kostet. Für kleine Händler liegen die jährlichen Kosten für Bevollmächtigten und Registrierung typischerweise bei mehreren hundert Euro pro Land. Von der Arbeitszeit, die es bedarf, sich zu registrieren, die Meldungen abzugeben und Vollmachten sowie formelle Beglaubigungen für Bevollmächtigte zu erteilen, ganz zu schweigen.
Die 50-Prozent-Regel für Leerraum
Zusätzlich gilt ab spätestens 1. Januar 2030 (Artikel 24) für gruppierte Verpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen: Das Leerraumverhältnis darf maximal 50 Prozent betragen. Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie, Papier, Schaumstoff oder Styroporschnipsel zählen dabei ausdrücklich als leerer Raum – nicht als Produkt. Wer also eine zu große Kartonage nimmt und sie mit Füllmaterial „auffüllt“, verstößt gegen die Vorschrift. Dabei bedarf es einer solchen Regulierung eigentlich nicht: Jeder Händler hat einen intrinsischen Antrieb, Gewicht, Größe und Füllstoffe der Pakete so klein wie möglich zu halten – schon allein, um die eigenen Kosten zu senken.
Strafen und die Willkür der Durchsetzung
Die Verordnung selbst (Artikel 68) legt keine konkreten Bußgeldhöhen fest. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 12. Februar 2027 eigene Sanktionen einführen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen.
In Deutschland drohen nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz:
- bis zu 200.000 Euro bei schweren Verstößen (z. B. fehlende Systembeteiligung),
- bis zu 100.000 Euro bei Registrierungs- und Meldeverstößen,
- bis zu 10.000 Euro bei formalen Verstößen.
In anderen Ländern können die Beträge deutlich höher liegen. Die praktische Realität ist jedoch eine andere: Eine flächendeckende Kontrolle von Millionen von Paketen ist unmöglich. Die Durchsetzung bleibt selektiv und damit willkürlich. Genau das macht die Lage für kleine Händler besonders riskant. Jeder Fehler im Prozess der PPWR kann zu Bußgeldern führen, die in keinem Verhältnis zu den Umsätzen eines kleinen Betriebs stehen, so wie auch die Kosten für Registrierung, Meldepflichten und Systembeteiligung.
Die disproportionale Last für kleine Betriebe
Genau hier zeigt sich der Kern des Problems. Die EU selbst weiß das. Im Bericht von Mario Draghi zur Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit (September 2024) steht auf Seite 71 wörtlich:
„Third, EU regulation imposes a proportionally higher burden on SMEs and small mid-caps than on larger companies, yet the EU lacks a framework to assess these costs.“
Auf Deutsch: „Drittens legt die EU-Regulierung kleinen und mittleren Unternehmen sowie kleinen Mid-Caps eine proportional höhere Belastung auf als größeren Unternehmen – und dennoch fehlt der EU ein Rahmen, um diese Kosten zu bewerten.“
Dieser Satz ist der eigentliche Skandal. Die Kommission und die Mitgliedstaaten wissen, dass die Last ungleich verteilt ist. Sie wissen, dass ein Konzern mit eigener Rechtsabteilung die Anforderungen stemmen kann, während ein Ein-Personen-Betrieb oder eine kleine Manufaktur daran scheitert. Und sie haben kein Instrument geschaffen, das diese Kosten vorher seriös misst.
Für kleine Unternehmen bedeutet das konkret:
- Pro Zielland jährliche Kosten für Bevollmächtigten, Systembeteiligung und Meldungen – oft mehrere Hundert Euro, selbst bei geringen Mengen.
- Laufende Berichterstattung über Verpackungsmengen in jedem Land.
- Rechtliches Risiko bei Fehlern (Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich).
- Keine Möglichkeit, die Kosten bei kleinen Stückzahlen und schmalen Margen sinnvoll umzulegen.
Viele kleine Händler haben die Konsequenz bereits gezogen: Sie stellen den Versand in andere EU-Länder ein. Was als Stärkung des Binnenmarkts verkauft wurde, führt in der Praxis zu seiner Aushöhlung. Der freie Warenverkehr gilt dann vor allem für die, die groß genug sind, die Regeln zu bedienen.
Mehr als nur eine weitere Verordnung
Die PPWR ist kein Einzelfall. Sie ist ein besonders deutliches Beispiel für ein Muster, das Draghi im gesamten Bericht beschreibt: immer mehr Regeln, immer komplexere nationale Umsetzungen, fehlende Kostenbewertung und eine disproportionale Belastung der Kleinen. Während große Unternehmen Compliance-Abteilungen aufbauen können, bleibt für den kleinen Händler nur die Wahl zwischen Rückzug oder wirtschaftlichem Risiko.
Das Ergebnis ist absurder, als es auf dem Papier klingt. Ein Honigglas, das von Baden-Württemberg nach Tirol oder in die Niederlande wandert, wird plötzlich zum bürokratischen Problem. Nicht weil es die Umwelt belastet – sondern weil die Regulierung so konstruiert ist, dass nur noch die großen Player den grenzüberschreitenden Handel wirtschaftlich sinnvoll betreiben können.
Fazit
Die Verordnung enthält sinnvolle Ansätze zur Abfallvermeidung. Die gewählte Struktur – nationale Parallelpflichten statt eines echten Binnenmarkt-Instruments – macht sie für viele kleine Unternehmen jedoch zu einer existenziellen Hürde und bevorteilt große Unternehmen und Versender. Und die EU wusste das, bevor sie die Regeln beschlossen hat.
Dabei tragen nicht nur die EU-Kommission und das Europäische Parlament Verantwortung für diese Bürokratisierung. Ohne die Zustimmung des Bundestags zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) – einem weiteren rund 69-seitigen Gesetzestext – wäre die PPWR in Deutschland weitgehend ein zahnloser Tiger geblieben. Denn erst die nationalen Sanktions- und Durchsetzungsregeln (§ 66 VerpackDG) machen die Verordnung überhaupt praktisch durchsetzbar.
Die Folgen gehen über die einzelnen Betriebe hinaus: Wenn kleinere Anbieter den Versand in andere EU-Länder einstellen oder ganz aufgeben, schrumpft das Angebot. Die Produktvielfalt nimmt ab, Nischenprodukte und regionale Spezialitäten verschwinden aus dem grenzüberschreitenden Handel – und am Ende steigen die Preise, weil der Wettbewerb geringer und die Marktkonzentration höher wird.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Link zur Verordnung
- Mario Draghi: The future of European competitiveness – A competitiveness strategy for Europe (September 2024), S. 71. Link zum Bericht
- Rat der Europäischen Union: Packaging – New EU packaging rules. Link zur Seite des Rates
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt neue Verpackungsregeln (11. Juni 2026). Link zum Bundestag
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) – Lesefassung (Stand 19.06.2026). Link zur Lesefassung
Über diesen Blog
Dieser Artikel stammt aus dem Kraft der Natur-Blog. Hier findest du fundierte Informationen zu natürlichen Lebensmitteln, aber auch zu Regulierungen und ihren praktischen Auswirkungen.

